Kosten
Kostenübernahme
Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten der Behandlung von den Krankenkassen übernommen.
Stellungnahmen oder Befundberichte, die über die von den Krankenkassen zu erstattenden Leistungsangebote hinausgehen, stellen wir Ihnen – nach vorheriger Absprache – gemäß der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) in Rechnung.
Bei Privatpatienten und Selbstzahlern erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).

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Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.