Therapie & Diagnostik

Sie möchten Ihr Kind in der Praxis vorstellen?
Du möchtest ein Erstgespräch mit einem/einer Therapeut*in?

Bitte nehmen Sie telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.

Zum Erstgespräch bitte die Versicherungskarte und – falls vorhanden – sämtliche Vorbefunde mitbringen. Grundsätzlich ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigen, also in der Regel von Mutter und Vater, erforderlich, damit eine Therapie durchgeführt werden kann. Ab 15 Jahren kann eine Therapie im Einzelfall auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten erfolgen.

Die Kinder und Jugendlichen haben während des gesamten Behandlungszeitraums eine feste Therapeutin/einen festen Therapeuten. Die Sprechzeiten mit der Therapeutin/dem Therapeuten werden jeweils vorab individuell vereinbart.

Das Erstgespräch

In einem ersten Gespräch, der Psychotherapeutischen Sprechstunde, findet eine Abklärung statt, ob eine Indikation für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung vorliegt. Über die nächsten Schritte und ggf. Hinweise zu weiteren Unterstützungsangeboten werden Sie beraten.

Die Probatorik

Steht ein Therapieplatz zur Verfügung, sind die weiteren zwei bis sechs Sitzungen probatorische Sitzungen. Sie dienen der genaueren Betrachtung der Beschwerden und Verhaltensauffälligkeiten.
Mithilfe von Fragebögen, der Erhebung der Entwicklungsgeschichte (Anamnese), der Zusammenstellung von Informationen über das soziale Umfeld sowie die Lebenssituation des Kindes/Jugendlichen und standardisierten psychodiagnostischen Gesprächen und findet eine psychologische Diagnostik statt. Ziel ist es, das Ausmaß der Belastung und die daraus entstehenden Einschränkungen zu erfassen.

Die Therapieplanung

Auf Grundlage der in der Probatorik gesammelten Informationen wird gemeinsam erarbeitet, welche Veränderungen angestrebt werden sollen (Behandlungsziele) und wie sie erreicht werden können. Es findet eine Auseinandersetzung mit den Problemen statt, die zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Störung beigetragen haben. Das psychotherapeutische Vorgehen orientiert sich schwerpunktmäßig an den Theorien und Methoden der modernen Verhaltenstherapie. Eine verhaltenstherapeutische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann einen Umfang von 12 bis 80 Sitzungen haben. Begleitend zu einer Therapie von Kindern und Jugendlichen finden in regelmäßigen Abständen Gespräche mit den Eltern bzw. anderen Bezugspersonen statt.

Dauer und Häufigkeit der Therapiestunden

In unserer Praxis werden sowohl Einzel- als auch Gruppentherapien durchgeführt. In der Regel findet einmal wöchentlich eine 50-minütige Therapiesitzung statt. Eine Gruppenpsychotherapiesitzung dauert 100 Minuten. Der Vorteil eines gruppentherapeutischen Vorgehens ist, dass sich die Mitglieder der Gruppe gegenseitig bei der Erarbeitung von Lösungsstrategien unterstützen können. Die Dauer der Therapie richtet sich nach der jeweiligen Problematik und dem Alter des betroffenen Kindes/Jugendlichen. Etwa alle vier Wochen erfolgen Elterngespräche. Bei kleinen Kindern findet die Therapie in Begleitung der Eltern statt.

Diagnostik

Zum tieferen Verständnis der individuellen Störung führen wir in unserer Praxis bei Bedarf Testdiagnostiken durch.
Folgende Diagnostiken sind möglich:

Nicht alle diagnostische Verfahren werden in vollem Umfang von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bitte erfragen Sie ihren individuellen Kostenplan in unserem Büro.

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